Hörgeräteverordnung

Die Sinneswahrnehmung Hören hat in unserem Alltag einen hohen Stellenwert. Wir benötigen Sie zur Orientierung im Raum, Wahrnehmung von Gefahren, zur sozialen Verständigung im Beruf, unter Freunden und in der Familie. Somit ist sie ein entscheidendes Stück Lebensqualität.

Durch einen Hörverlust, z.B. bei Alters- oder auch Lärmschwerhörigkeit, geht somit ein Stück Lebensqualität verloren. Das Gehör verschlechtert sich meist schleichend und dies wird daher erst spät wahrgenommen. Die Betroffenen berichten häufig über Hörprobleme vor allem in Gesellschaft, wie z.B. bei Familienfesten und in Restaurants, wenn viele Hintergrundgeräusche das Verstehen schwer machen. Man nennt das den „Cocktail-Party-Effekt“. Sie müssen sich stärker konzentrieren, um Unterhaltungen folgen zu können, erschöpfen dadurch schneller und so kommt es immer häufiger zum sozialen Rückzug bis hin zur Depression. Um eine fortschreitende Hörverschlechterung vorzubeugen, werden deshalb regelmäßige Hörkontrollen empfohlen.

Zur objektiven Diagnostik führen wir in unserer Praxis entsprechende Hörtestungen wie Ton- und Sprachaudiometrien durch. Ab einem entsprechenden Abfall der Hörkurve wird eine Hörgeräteversorgung empfohlen und mitgegeben. Mit dieser können Sie dann beim Hörgeräteakustiker ihres Vertrauens mehrere Hörgeräte ausprobieren und ein individuell angepasstes Hörgerät bekommen. Zur anschließenden Hörgeräteüberprüfung kommen Sie erneut in unsere Praxis.

Hören kann man verlernen!

Eine Hörgeräteversorgung sollte deshalb ab einem entsprechenden Abfall der Hörkurve möglichst frühzeitige erfolgen, um den irreversiblen Verlust neuronaler Strukturen, die für das Hören zuständig sind, zu verhindern. Je länger eine Hörgeräteversorgung hinausgezögert wird und der Hörverlust damit unterversorgt bleibt, desto stärker nimmt die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Gehöres ab. So ist es wichtig die verordneten Hörsysteme auch häufig zu tragen und zwar nicht nur in der Hand- oder Hosentasche. Denn das Hörvermögen muss trainiert werden!